1 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Veranstaltungen über unsere Webseite: www.wertschaetzend-miteinander.de

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Matthias Faust – Wertschätzend Miteinander
Altendahl 10
51515 Kürten

zustande.

(3) Die Präsentation der Dienstleistungen auf unserer Seite stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, diese Dienstleistungen zu buchen. Mit der Buchung gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(4A) Bei Eingang einer Anmeldung zu unseren offenen Veranstaltungen gelten folgende Regelungen:
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Aufttraggeber wählt eine Veranstaltung aus
2) Auftraggeber gibt Vor-, Nachname, Adresse und Email ein
3) Auftraggeber reserviert durch Bestätigungsklick „Buchung abschicken“
4) Automatische Emailbestätigung der Reservierung mit Zahlungsaufforderung (per Überweisung) innerhalb von 14 Tagen. Die Reservierung des Platzes ist während der darauffolgenden 14 Tage blockiert. Während diesem Zeitraum kann der Aufftraggeber die Teilnahmegebühr überweisen. Sollte die Überweisung bis dahin eingegangen ist der Platz fest reserviert. Anderweitig kann die Reservierung seitens des Anbieters storniert. Der Auftraggeber hat dann auch keine Zahlungspflichten mehr.
5) Erst mit der Anmeldung und der Überweisung der Veranstaltungsgebühr wird ein Veranstaltungsplatz fest reserviert.

Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unsere Seite:
Wir speichern den Vertragstext (Anmeldebestätigung) und senden Ihnen die Bestelldaten (Zusammenfassung) und unsere AGBs (als Link) per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.wertschaetzend-miteinander/agb einsehen.

(4B) Bei Erteilung eines Auftrages für ein individuell zugeschnittes Training:
1) Gespräch zur Klärung des Auftrages – i.d.R. per per Mail und telefonisch.
2) Schriftliche Zusammenfassung/Angebot durch uns. Schriftlich verfasste Angebote behalten, wenn nichts abweichendes vereinbart wurde, 14 Tage ihre Gültigkeit. Es gilt das Erstellungsdatum des Angebotes.
3) Schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
4) Schriftliche Auftragsbestätigung durch uns.

3 Preise, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten entsprechend der gültigen Rechtslage für den Anbieter die Umsatzsteuer.
(2) Zahlung per Vorkasse / Überweisung auf in der Anmeldebestätigung angegebenes Konto.

4 Rückgaberecht bei offenen Veranstaltungen
Sie können die Reservierung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen (auch wenn die Seminargebühr bereits überwiesen haben – Sie erhalten dann den vollständigen Betrag zurück erstattet).
Die Frist beginnt nach Hinweis auf diese Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten.

5 Stornierungen
(1) Rücktritt von offenen Veranstaltungen
Bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie die Zahlung zurück – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25.- €.
Bei einem Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erstatten wir die Zahlung (abzüglich 25,- €) nur zurück, wenn ein ErsatzteilnehmerIn benannt wird oder jemand von der Warteliste nachrückt.

(2) Rücktritt von individuell vereinbarten Angeboten
a) Schriftlich bestätigte Termine für vom angebotene Veranstaltungen können vom Auftraggeber
nicht kostenfrei storniert werden.
b) Bei Absagen hat der Auftraggeber mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Auftragssumme zu
tragen.
c) Bei Absagen kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr
von 60% der Auftragssumme zu tragen.
d) Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber 80% der vereinbarten
Auftragssumme zu tragen; bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten
Auftragssumme.
e) Bei Nichterscheinen oder Absage am Programmtag berechnen wir die volle
Veranstaltungsgebühr.
f) Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen gehen, unabhängig vom
Termin der Absage, zu Lasten des Auftraggebers. Der Veranstalter wird sich um eine kostenfreie bzw.
kostengünstige Stornierung dieser bereits gebuchten Vorleistungen bemühen.
g) Nimmt ein Teilnehmer am Veranstaltungstag nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht
genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
h) Sind die Leistungen des Leistungserbringers nicht entsprechend der Vereinbarung, muss der Teilnehmer etwaige
Ansprüche auf Minderung des Vergütungsanspruchs unverzüglich – spätestens binnen 3 Tagen nach
Beendigung der gebuchten Veranstaltung – schriftlich unter Angabe von Gründen geltend machen. Nach
Ablauf der Frist von 3 Tagen entfallen solche Ansprüche.

(3) Absage einer offenen Veranstaltung
Sofern die Zahl der Anmeldungen unter der Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung liegt (sechs TeilnehmerInnen in der Regel), informieren wir Sie spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn (bei späteren Stornierungen umgehend), dass die Veranstaltung gefährdet ist. Falls wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir den Veranstaltungspreis. Weitere Ansprüche an uns bestehen nicht.

(4) Seminarannullierung durch den Leistungserbringer
a) Bei Ausfall des Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare
Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Wir bemühen uns in
diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten.
b) Steht für ein gebuchtes Teamtraining kein Trainer mit entsprechender Qualifikation oder überhaupt kein
Trainer zur Verfügung, wird in Absprache mit dem Kunden frühzeitig ein neuer Termin gefunden.
c) Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare
Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

6 Änderung des Leistungsumfangs
(1) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des
vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Inhalt und Ablauf des Programms ebenso wie der Ersatz der
Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Programms, unter Angabe von Gründen und nach
Verfügbarkeit geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch
zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. Gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang
zusätzlich beauftragte Leistungen werden entsprechend dem bereits gebuchten Leistungsumfang zusätzlich
berechnet.

7 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Sofern vom Auftragnehmer keine andere Frist bestimmt wurde, sind Rechnungen binnen 10 Tagen nach Erhalt
ohne Abzug fällig.
(2) Die Zahlungen erfolgen für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem
Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer
zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zuzüglich
etwaiger Reisekosten (nicht bei offenen Angeboten) sowie der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des
Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen
Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
(3) Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des unter § 3 Punkt (1) bestimmten Zeitraums ein, so gerät der
Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, spätestens jedoch mit Zugang einer Zahlungserinnerung und
Mahnung nach dem Rechnungsdatum.
(4) Wird die Zahlungsfrist vom Auftragnehmer durch ein Kalenderdatum bestimmt, so gerät der Auftraggeber auch
ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der
Zahlungsfrist folgt.
(5) Der Leistungserbringer ist im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-
Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Bei Verträgen
zwischen Unternehmen werden Verzugszinsen i. H. v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der
EZB fällig. Dem Auftraggeber entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene
Rechnungen zu begleichen, nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Im Falle einer Mahnung werden
zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese betragen
für die erste Mahnung Euro 5,–, für die zweite 10 € und letzte Mahnung Euro 15,–. Falls uns ein höherer
Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(6) Wir sind ebenfalls berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Vertragspartners
dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8 Verantwortung
Bei allen Veranstaltungen übernehmen die Teilnehmer/innen die volle Verantwortung für sich selbst. Keine der Veranstaltungen ersetzt eine Einzel-Psychotherapie oder eine ärztliche Behandlung, falls diese angezeigt ist. Die Tiefe des Sich-Einlassens auf Prozesse der Selbst-Erfahrung und -veränderung bestimmt jeder selbst. Der / die Teilnehmer/in entbindet den Veranstalter und den Seminarleiter von allen Schadenersatzforderungen außer denen, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen
Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
(2) Die Vertragspartner werden personenbezogen Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich
vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.
(3) Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des
anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
(4) Der Veranstalter gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt
eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich
einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine
Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache
Mitteilung an den Veranstalter (z.B. durch E-Mail, Brief, Fax) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung
findet nicht statt. Der Veranstalter wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke
der Vertragsabwicklung sowie nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften erforderlich ist. Wenn der
Teilnehmer Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt
dafür eine einfache Anfrage (E-Mail, Brief, Fax) an den Veranstalter.

10 Urheberrechte
Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und
dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind
nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

11 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder dies nach Vertragsabschluss werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht beeinflusst. An deren Stelle tritt jene wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die beide Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Stand der AGB – Juni 2024